Verfasst am: Di Aug 28, 2007 2:33 pm Titel: Wohnungskündigung Verwertungskündigung
Ein Vermieter darf eine Wohnung wegen „wirtschaftlicher Verwertung“ des Grundstückes kündigen, wenn Sie unter den örtlichen Bedingungen des Immobilienmarktes als Anlageobjekt entwertet oder die Wohnung oder die Wohnung als Selbstnutzer unverkäuflich sein lässt. Das Landesgericht Wiesbaden bezog sich auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach es im Rahmen einer Verwertungskündigung weder erforderlich ist, dass der Vermieter Verkaufsbemühungen konkret darlegt, noch das solche Bemühungen überhaupt unternommen werden.
Da hier der Vermieter eine erhebliche Schuldenlast abzutragen habe, ist es für Ihn wichtig einen möglichst hoher Verkaufspreis zu erzielen. Aus der Erfahrung raus haben ja Interessenten für Wohnungen zur Eigennutzung genügend Auswahl an unvermieteten Wohnungen.
(AZ: 2 S 80/06)
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