Verfasst am: Mi Jul 18, 2007 4:28 pm Titel: Zweitwohnsteuer in der Trennungszeit
Wenn sich ein Ehemann vor der bevorstehenden Trennung eine 45 Quadratmeter Wohnung mietet um doch die Trennungszeit zu verbringen, so muss er für den zweiter Wohnsitz ebenfalls Zweitwohnsteuer abführen, wenn er die alten Adresse (wo noch die Frau lebt) noch alt Hauptwohnsitz gemeldet ist. Das Argument das es sich hierbei um eine Doppelbesteuerung handelt, weil er ja weiterhin für alle für das haus anfallenden Kosten Abgaben entrichtet gilt nicht. Auch der Grund des Bezuges der kleineren Wohnung ist nach Meinung des Oberverwaltungsgerichtes NRW unerheblich. Schließlich könne er der Zweitwohnsteuer entgehen, indem er die Nebenwohnung zur Hautwohnung mache.
(AZ: 14 A 2608/05)
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