Verfasst am: So Okt 21, 2007 6:43 pm Titel: Zwischenablesung bei Betriebskosten
Die Zwischenablesung für die Kosten der Geräte, die den Verbrauch der Wärme und Warmwasser feststellen, dürfen nicht als Betriebsausgaben für die Mieter umgelegt werden.
Da es sich hierbei nicht um laufende Posten der Nebenkosten handelt und der Vermieter zu der Zwischenablesung verpflichtet ist.
Das Landgericht Görlitz untersagte auch einen Ansatz in Form einer Nutzerwechselgebühr sofern sich der Vermieter dieses Recht nicht im Mietvertrag vorbehalten habe.
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